Organisatorisches o Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind. o Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult. o Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln o Wir weisen unsere Mitglieder auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im Indoorbereich hin. o Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt. o Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt. o Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt. o Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Abholung und Rückgabe von Trainingsmaterial etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2 bzw, med. Maske) im Indoor. Außer Kinder unter 6 Jahren. o Nach Benutzung von Trainingsmaterialien werden diese durch den Trainer selbst gereinigt und desinfiziert. o In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt. o Hoch frequentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden alle 3 Stunden vom Trainer desinfiziert. o Unsere Indoor Sportanlagen werden alle 45 Minuten so gelüftet, dass ein vollständiger Frischluftaustausch stattfinden kann. Zwischendurch alle 20min für 3-5 min. o Unsere Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat stets eine feste Trainingsgruppe. o Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, auf Fahrgemeinschaften weiterhin zu verzichten. Die Anreise erfolgt bereits in Sportkleidung. o Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und mit Namen beschriftet und auch selbstständig entsorgt.
Zugänglichkeit der Sportanlage o Vor Betreten der Sportanlage wird durch eine beauftragte Person sichergestellt, dass Zugang haben: - Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) - Genesenen-Nachweis (genesene Personen) - Kinder bis zum sechsten Geburtstag - Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage o Bei Betreten des Gebäudes (im Treppenhaus) gilt eine Maskenpflicht (FFP2 bzw. med. Maske für Schüler 6 bis 16 Jahre). o Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt. Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport o Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder. o Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen sowie in den Umkleiden auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt. Der Trainingsraum wird querdurchlüftet. o Zwischen einzelnen Trainingseinheiten werden die Pausenzeiten so geregelt, dass ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet wird.